Erstkontakt
Ich nehme mir für unser Erstgespräch viel Zeit, in der Regel eine bis eineinhalb Stunden, in Einzelfällen, je nach Beschwerdebild, auch gerne mehr.
Mit der Terminvereinbarung haben Sie schon vorab den Anamnesebogen von mir erhalten und diesen ausgefüllt mitgebracht oder mir schon vor dem ersten Termin (per Post, FAX oder E-Mail) zukommen lassen. Wir gehen alles gemeinsam durch und besprechen weitere Fragestellungen.
Damit ich mich in dieser Zeit voll und ganz auf Sie konzentrieren kann, habe ich folgende Informationen für Sie vorbereitet:
Für Patient*innen
Sie berichten mir von Ihren Symptomen oder Beschwerden bzw. dem Verlauf Ihrer Erkrankung und haben im besten Fall aussagekräftige Befundberichte bereits konsultierter Ärzte oder Kliniken, sowie aktuelle Laborergebnisse, unter Umständen auch bildgebendes Material (Röntgenbilder, etc.) dabei.
Gegebenenfalls ist eine körperliche Untersuchung und/oder eine kinesiologische Testung erforderlich. Im Anschluss daran besprechen wir das weitere diagnostische und/oder therapeutische Vorgehen.
Die Empfehlung weiterer Therapeuten (Osteopathen, Chiropraktiker etc.), Kollegen oder Ärzte (Augenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Frauenarzt, Fachinternisten für Kardiologie oder Gastroenterologie etc.) können sinnvoll und notwendig sein.
Je nach Beschwerdebild wird ein Zweittermin nach ein bis vier Wochen erforderlich.
Für Eltern/Mütter
Zum ersten Termin bringen Sie zusätzlich das gelbe Vorsorgeheft, den Impfausweis und gegebenenfalls den Mutterpass mit. Sollten Sie weitere Befundberichte bereits konsultierter Ärzte oder Kliniken, aktuelle Laborergebnisse oder bildgebendes Material (Röntgenbilder etc. ) zur Verfügung haben, so bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie das mitbringen können.
Oft ist ein Erstgespräch mit Ihnen, ohne Ihr Kind, sinnvoll und notwendig. Das kann in Ausnahmefällen auch telefonisch sein.
Manchmal gibt es Dinge anzusprechen, die das Kind nicht unbedingt hören muss und soll und erfahrungsgemäß tut es den Müttern sehr gut, sich mal offen über alles aussprechen zu können.
Oft wird in diesem Erstgespräch schon klar, worum es geht. Und manchmal, liebe Eltern, liegt das Problem nicht unbedingt beim Kind, was per se schon zu einer großen Erleichterung führen kann. In der Regel habe ich mir nach diesem Erstgespräch einen Überblick verschafft und kann mit Ihnen weitere Diagnoseschritte und/oder ein Therapievorgehen besprechen.
Die Empfehlung weiterer Therapeuten (Osteopathen, Ergotherapeuten, Logopäden etc.), Kollegen oder Ärzte (Kinderarzt, Augenarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Frauenarzt, etc.) können sinnvoll und notwendig sein.
Je nach Beschwerdebild wird ein Zweittermin nach ein bis vier Wochen erforderlich.
Im Übrigen können Sie auch mit den Kleinsten zu einer kinesiologischen Abklärung kommen. Zu diesem Zweck führe ich dann eine sog. Surrogattestung durch.
Für Hausbesuche (Mütter)
Damit sich die diagnostischen bzw. therapeutischen Termine besser mit Ihren Babys oder Kindern vereinbaren lassen, biete ich Ihnen an, zu Ihnen nach Hause zu kommen.
Günstig z. B. wenn Ihr Kind vormittags oder nachmittags schläft oder der Vormittag im Kindergarten zu kurz ist, um länger wegzufahren, usw. Dieses Hausbesuchsmodell hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend bewährt und erfährt großen Zuspruch.
Keine zusätzliche Betreuung für Ihre Kinder und keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Honorare und Kosten in der Praxis Anders-Giehrl
Die Befunderhebung bzw. das Erstgespräch dauert in der Regel eine bis eineinhalb Stunden (in Ausnahmen auch länger), bei einem Honorar von 120,00 € pro Stunde (60 Minuten).
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die bei Ihren Eltern gesetzlich mitversichert sind, beläuft sich das Honorar als Selbstzahlerleistung auf 95,00 € (60 Minuten).
Lerntherapie für Kinder & Jugendliche :
- 72,00 € (45 Min) + Materialkosten zwischen 15,00 € und 20,00 € (Therapievertrag)
- bei schulischen Teilleistungsstörungen – Legasthenie und/oder Dyskalkulie (medizinisch vom Kinder- und Jugendlichen Psychiater (KJP) diagnostiziert)
- bei schulpsychologisch nachgewiesener Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Rechenschwäche
vom BLV (Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie) sind jeweils mind. 30 bis 40 Therapiestunden empfohlen
Weitere therapeutische Maßnahmen bzw. Behandlungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Kinesiologische Testungen bzw. kinesiologische Sitzungen werden in der Regel auch von den privaten Krankenkassen nicht erstattet und sind somit Selbstzahlerleistungen.
In Einzelfällen kann es hier notwendig sein einen Therapieplan, sowie eine individuelle Honorarvereinbarung schriftlich festzuhalten.
Beratungen per E-Mail sind mir nur bei Patienten erlaubt, die in den vergangenen Wochen bei mir in der Praxis waren. Schon aus Gründen der Sorgfaltspflicht sind das persönliche Gespräch und der dadurch gewonnene persönliche Eindruck notwendig, um kompetent und sicher einen Gesundungsprozess diagnostisch und therapeutisch begleiten zu können.
Grundsätzlich sind Beratungen per E-Mail oder sog. Fernbehandlungen per Gesetz verboten.
E-Mail- und Handykontakte bzw. Telefonate werden nach entstandenem Zeitaufwand berechnet.
Je nach Versicherungsvertrag kann es sein, dass private Krankenversicherungen, private Zusatzversicherungen, sowie die Beihilfe nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen und unter Umständen nur einen Teil der naturheilkundlichen Medikamente erstatten.
Bitte schauen Sie sich Ihre Versicherungsverträge genau an und teilen mir gegebenenfalls mit, welche Heilpraktikerleistungen von Ihrer Versicherung nicht erstattet werden und ob nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH Mindestsatz/Höchstsatz) oder nach dem Schwellenwert der GOÄ für Ärzte erstattet wird. Sollten Sie sich nicht sicher sein, dann bringen Sie mir Ihre Unterlagen mit und wir schauen uns alles gemeinsam an.
Die Erstbefundung einer therapeutischen Fußreflexzonenbehandlung dauert ca. 60 Min zuzüglich Ruhezeit und kostet 120,00 €.
Weitere Termine bewegen sich zeitlich zwischen 20 und 45 Minuten und liegen bei ca. 35,00 und 75,00 €.
Eine Fußreflexzonenmassage zuzüglich Ruhezeit kostet:
60 Minuten – 120,00 €
45 Minuten – 90,00 €
Selbstzahler können direkt bar in der Praxis bezahlen und erhalten hierüber eine Quittung oder überweisen den zu zahlenden Betrag nach Erhalt einer Rechnung.
Wussten Sie, dass das Steuervereinfachungsgesetz zum 01. Janauar 2012 es Ihnen erleichtert, Ihre Krankheitskosten beim Finanzamt geltend zu machen. Zusamenfassend gilt:
Aus der Rechnung über die Heilbehandlung muss hervorgehen, dass es sich um Kosten einer gezielten und medizinisch indizierten Behandlung handelt.
Kosten für Heilpraktiker sind nach einem früheren Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) steuerlich abzugsfähig. Gleiches gilt für Ärzte, Physiotherapeuten und Psychotherapeuten.
Nicht abzugsfähig sind Kosten für vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen (z. B. Nahrungsergänzungs-mittel wie Vitamine und Spurenelemente, Stärkungsmittel usw.) oder die Folgekosten einer Krankheit, z. B. das Einhalten einer Diät.
Es lohnt sich in jedem Fall alle Arten von Belegen (Rezept- oder Praxisgebühr, Fahrtkosten, Brillen, Hörgeräte, Treppenlift usw.) über das Jahr hinweg zu sammeln. Alles, was dann über die zumutbare Belastung hinausgeht, kann steuerlich geltend gemacht werden.
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Termine nur nach Vereinbarung.
Das hat für Sie den Vorteil, dass keine Wartezeiten eintreten.
Rufen Sie mich an: 08105 – 777 24 95
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